Im Zeichen der Fische – Zweite Auflage
Das Buch «Im Zeichen der Fische», das in humorvoller und ironischer Art den zehnjährigen Streit um ein Fischerreicht in der Reuss zwischen der Regierung des Kantons Zug und jener des Kantons Aargau schildert, ist auf Initiative der Staatskanzlei Zug neu aufgelegt worden.
Der Autor hat alle Rechte dem Kanton abgetreten. Es ist auf der Staatskanzlei des Kantons Zug für den Selbstkostenpreis von 8 Franken erhältlich.
Zum Inhalt
Die stramme Zuger Regierung mit fünf Juristen, darunter dem späteren Bundesrat Hans Hürlimann, behauptete, die Fischereirechte des ehemaligen Klosters Muri, das der Kanton Aargau im Kulturkampf an sich gerissen hatte, gehörten von der Mitte der Reuss bis zur Zugerseite noch immer Zug. Mit einem rechtlich nicht haltbaren Argument zogen sie in den Kampf, angeführt vom damaligen sozialdemokratischen Kollegen Clemens Meienberg, der am liebsten alle Zugerischen Gewässer verstaatlicht hätte. Der Streit brach aus, als das Zugerische Grundbuch bereinigt werden sollte. Zug verweigerte vorerst dem Nachbarkanton den Eintrag. Darauf entstand ein «Krieg». Es wurden Rechts- und historische Gutachten erstellt. Die Kontrahenten trafen sich einige Male. Das Kloster Frauental war einer der beliebten Treffpunkte. Ein schlauer Zuger kam nach dem langen Hin und Her auf die Idee, das Kloster sei noch immer im Besitz der Rechte auf Zugerseite. Denn in Zug durften von Rechts wegen Klöster nicht säkularisiert werden. Also könne man sie dem Abt von Muri-Gries nachträglich noch abkaufen. Als das Kloster aufgehoben wurde, flüchteten die Mönche nach Bozen. Gegen Ende des Streites fuhr die Zuger Regierung in corpore in guter Laune und mit einigen Tausender Noten über den Brenner. Die Fahrt verlief fröhlich und voller Spass wie dasjenige des Fähnleins der Sieben Aufrechten zum Eidgenössische Freischiessen in Aarau. Die Zuger Patrioten sprühten vor Tatendrang.
Auch die Aargauer Regierung, beeindruckt vom Zuger Einfall, rüstete sich mit Geld aus, um allenfalls das Angebot der Zuger zu überbieten. Als dieses freundeidgenössische Gezänk kein Ende nehmen wollte, gelangte die Aargauer Regierung ans Bundesgericht. Die Zuger Regierung wurde ins Unrecht gesetzt.